· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistungen zwischen Lebensabschnittsgefährten: Wann ist § 33a EStG anwendbar?
| Unterhaltszahlungen an Personen, die den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt sind, können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. So steht es in § 33a Abs. 1 S. 3 EStG. Das gilt aber nicht, wenn der Unterhaltsempfänger öffentliche Leistungen (z. B. BAföG) bekommt. Das hat der BFH klargestellt. |
Die Grundsätze zum Abzug von Unterhaltsleistungen
Ob Sie Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abziehen dürfen, müssen Sie in mehreren Schritten prüfen (u. a. BMF, Schreiben vom 07.06.2010, Az. IV C 4 ‒ S 2285/07/0006, Abruf-Nr. 102490). Das Gesetz unterscheidet zwei Anerkennungsfälle:
1. Es besteht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch
Die unterstützte Person hat einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Sie. Das ist bei folgenden Personen der Fall:
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