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  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Unterhaltszahlungen an Bürgerkriegsflüchtlinge absetzbar

    | Bekommen Ausländer in Deutschland eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), können Unterhaltszahlungen an diese Personen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuervergünstigungen winken nicht nur Verwandten, sondern nach BMF-Ansicht auch „mildtätigen“ Menschen. |