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  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Unterstützung Angehöriger im Ausland: Neues BMF-Schreiben

    | Steuerzahler, die Angehörige im Ausland unterstützen, sollten sich demnächst mit den ab 2012 geltenden Ländergruppeneinteilungen befassen, die das BMF bekannt gegeben hat. |

     

    HINTERGRUND | Je nachdem, in welchem Land sich die unterstützte Person aufhält, wird der maximal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Betrag von 8.004 Euro um 0 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent gekürzt. Je wohlhabender der Staat, umso größer die Kürzung. Diese Ländergruppeneinteilung ist vom BMF zuletzt 2009 geändert worden. Die neue Liste gilt ab dem Steuerjahr 2012.

     

    PRAXISHINWEIS | Wie Sie Unterhaltsleistungen an Angehörige in der Steuererklärung 2011 optimal geltend machen, steht in einer 15-seitigen Sonderausgabe. Diese finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 29677780