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  • 23.08.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Vater-Kind-Kur: Aufwendungen für Geschwisterkind absetzbar?

    | Ein Leser fragt: Ein alleinerziehender Vater hat für sein jüngeres Kind (12 Jahre) eine Vater-Kind-Kur verordnet bekommen. Er und das zweite Kind (15 Jahre) fuhren als Begleitperson mit. Die selbst getragenen Ausgaben für das ältere Kind hat das Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, weil in der ärztlichen Verordnung nicht stand, dass dessen Teilnahme für den Erfolg der Kur notwendig ist. Der Vater konnte das Kind aber nicht alleine zu Hause lassen. Ist das Finanzamt im Recht? |

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