13.09.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Zumutbare Belastung hängt wieder vor dem BVerfG
| Die Frage, ob es verfassungswidrig ist, dass Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können, um die zumutbare Belastung zu mindern sind, hängt erneut vor dem BVerfG. Und zwar in einem „Omnibus-Verfahren“ mit der zweiten Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass für verwitwete Alleinerziehende mit Kindern der Grundtarif gilt und sie nicht den Splittingtarif beanspruchen können. |
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