30.07.2024 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
§ 33 EStG: Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern abziehbar?
| Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil sie ebenso zwangsläufig entstanden sind wie Kosten für eine künstliche Befruchtung, die nach § 33 EStG abziehbar sind? Mit der Frage muss sich bald vielleicht der BFH befassen. Das FG Münster hat den Abzug zwar abgelehnt, die Revision aber zugelassen. |
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