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  • 30.07.2024 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    § 33 EStG: Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern abziehbar?

    | Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil sie ebenso zwangsläufig entstanden sind wie Kosten für eine künstliche Befruchtung, die nach § 33 EStG abziehbar sind? Mit der Frage muss sich bald vielleicht der BFH befassen. Das FG Münster hat den Abzug zwar abgelehnt, die Revision aber zugelassen. |

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