29.06.2023 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
BFH: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar
| Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) sind ab dem Jahr 2016 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen – und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Das hat der BFH klargestellt. |
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