· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung/Werbungskosten
Krankheitskosten: So ziehen Sie alle Register
| Entstehen Ihnen Kosten für die Heilung oder Linderung einer Krankheit, können Sie diese entweder als Werbungskosten / Betriebsausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Dieses Recht wollen immer mehr Bürger nutzen, weil die Krankenkassen immer weniger Kosten übernehmen. Bei der Finanzverwaltung rennen sie damit aber keine offenen Türen ein - im Gegenteil. Erfahren Sie deshalb, wie Sie Ihre Steuerspar-Chancen optimal wahren. |
Abzug als Werbungskosten bei Berufskrankheit
Ein Werbungskostenabzug für selbst geleistete Kosten zur Heilung oder Linderung kommt in Frage, wenn
- es sich bei der Krankheit um eine Berufskrankheit handelt oder
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