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  • 23.09.2015 · Fachbeitrag · Bauabzugsteuer

    Steuerabzug für Bauleistungen nun auch bei Fotovoltaikanlagen

    | Lassen Sie sich von einem Unternehmer eine Fotovoltaikanlage auf das Dach Ihres Eigenheims installieren, um den erzeugten Strom gegen Vergütung ins Netz eines Stromanbieters einzuspeisen, sind Sie ein gewerblicher Unternehmer. Und als solcher sind Sie ab kommenden Jahr verpflichtet, vom Rechnungsbetrag des Installationsbetriebs 15 Prozent Bauabzugsteuer einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. |