· Fachbeitrag · Solaranlagen und die Steuern
Fotovoltaik: Die besten Steuerstrategien von der Bestellung bis zum Betrieb der Anlage
Wer sich auf dem Dach seines Eigenheims eine Fotovoltaikanlage installieren lässt, wird aus steuerlicher Sicht zum Unternehmer. Daraus resultieren in drei Phasen nicht nur konkrete steuerliche Folgen, sondern insbesondere Möglichkeiten zum Steuern sparen.
Phase 1: Schon mit der Bestellung Steuern sparen
Die Finanzverwaltung stuft dachintegrierte Fotovoltaikanlagen als eigenständige, bewegliche Wirtschaftsgüter ein (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 5.8.2010, Az: S 2190.1.1-1/3 St 32). Folge: Sie können bereits im Jahr der Bestellung der Anlage den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen und 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben abziehen.
| ||||||||||||||||||
Sie haben am 1. November 2011 eine Fotovoltaikanlage bestellt, die im März 2012 installiert werden soll. Bestellwert: 25.000 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 2011 ohne Berücksichtigung dieses Vorgangs 70.000 Euro. Da eine verbindliche Bestellung vorliegt, dürfen Sie den Investitionsabzugsbetrag 2011 nutzen, obwohl Sie ja erst 2012 ein Gewerbe betreiben.
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig