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  • · Fachbeitrag · Solaranlagen und die Steuern

    Fotovoltaik: Die besten Steuerstrategien von der Bestellung bis zum Betrieb der Anlage

    Wer sich auf dem Dach seines Eigenheims eine Fotovoltaikanlage installieren lässt, wird aus steuerlicher Sicht zum Unternehmer. Daraus resultieren in drei Phasen nicht nur konkrete steuerliche Folgen, sondern insbesondere Möglichkeiten zum Steuern sparen.

    Phase 1: Schon mit der Bestellung Steuern sparen

    Die Finanzverwaltung stuft dachintegrierte Fotovoltaikanlagen als eigenständige, bewegliche Wirtschaftsgüter ein (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 5.8.2010, Az: S 2190.1.1-1/3 St 32). Folge: Sie können bereits im Jahr der Bestellung der Anlage den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen und 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben abziehen.

     

    • Beispiel

    Sie haben am 1. November 2011 eine Fotovoltaikanlage bestellt, die im März 2012 installiert werden soll. Bestellwert: 25.000 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 2011 ohne Berücksichtigung dieses Vorgangs 70.000 Euro. Da eine verbindliche Bestellung vorliegt, dürfen Sie den Investitionsabzugsbetrag 2011 nutzen, obwohl Sie ja erst 2012 ein Gewerbe betreiben.

    Ledig

    Verheiratet

    Zu versteuerndes Einkommen bisher

    70.000 Euro

    70.000 Euro

    Steuerlast (ESt, Soli) 2011

    22.395 Euro

    15.316 Euro

    Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags von 10.000 Euro (40% von 25.000 Euro)

    60.000 Euro

    60.000 Euro

    Steuerlast neu (ESt, Soli) 2011

    17.964 Euro

    11.868 Euro

    Steuerersparnis

    4.431 Euro

    3.448 Euro

     
    Den Investitionsabzugsbetrag tragen Sie in der Anlage G zur Steuererklärung ein. Eine Gewerbesteuererklärung brauchen Sie nicht abzugeben, weil vorweggenommene Betriebsausgaben gewerbesteuerlich nicht berücksichtigt werden.Fall 2: Vorsteuerabzug für die Errichtung eines Carports