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  • 11.10.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Fotovoltaikanlage: Sind Kosten für ein Arbeitszimmer abziehbar?

    | Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob Sie Anspruch darauf haben, Arbeitszimmerkosten in Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben abzuziehen, wenn Sie in einem Raum Ihres Eigenheims die Abrechnungen für das Betreiben der Fotovoltaikanlage durchführen, die Unterlagen dazu lagern und den Schriftverkehr dort führen. |