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  • · Nachricht · Betriebsausgaben

    Landwirt kann Führerscheinkosten des minderjährigen Sohnes abziehen

    | Ein Landwirt kann Aufwendungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse T durch den minderjährigen Sohn, die ihn berechtigt, eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h zu fahren, als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn der Sohn in dem Betrieb gar nicht angestellt ist sondern nur unentgeltlich mithilft ( FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012, Az. 4 K 249/11 ) |

    Quelle: ID 36171220