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  • · Nachricht · Bundesrechnungshof

    Rechnungshof: Steueranrechnung haushaltsnaher Dienstleistungen gehört genauso gestrichen wie Steuerförderung von Dienstwagen

    | Dem Bundesrechnungshof sind die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ( § 35a EStG ) sowie die steuerliche Behandlung von Firmenwagen ein Dorn im Auge. Diese Steuersubventionen gehörten abgeschafft oder zumindest gedeckelt. |

     

    So steht es im „Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes ‒ Herausforderungen und Handlungsoptionen für die 19. Wahlperiode“ vom 25.10.2017. Die Rechnungsprüfer monieren, dass dem Staat dadurch Steuern in Höhe von 2,5 Mrd. Euro (§ 35a EStG) bzw. Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 3,3 bis 5,5 Mrd. Euro (Firmenwagen) entgingen. In Frage stellt der Rechnungshof auch die Vergünstigungen beim Dieselkraftstoff und den ausufernden Katalog der Umsatzsteuerermäßigungen. Den vollständigen Bericht finden Sie unter der Abruf-Nr. 197547.

    Quelle: ID 44994034