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  • 20.06.2018 · Nachricht · Dienstwagen

    Elektro-Dienstwagen: Was deckt pauschaler Auslagenersatz ab?

    | Als Arbeitgeber können Sie Mitarbeitern aus Vereinfachungsgründen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 einen pauschalen steuerfreien Auslagenersatz für den Ladestrom für den Elektro-Dienstwagen zahlen: Ohne Lademöglichkeit bei Ihnen 50 Euro monatlich. Mit Lademöglichkeit bei Ihnen 20 Euro monatlich. So steht es im BMF-Schreiben vom 26.10.2017, Rz. 19a. In der Praxis stellt sich die Frage: Welche Kosten sind mit dem pauschalen Auslagenersatz abgegolten? |