· Nachricht · Eigenheimförderung
Baukindergeld: Bis 31.03.2021 Voraussetzungen schaffen
| Endspurt ist angesagt: Wer in den Genuss des Baukindergelds kommen will, muss bis zum 31.03.2021 den Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten oder bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben mit dem Bau begonnen haben. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Baukindergeld: Neue Vorgaben der KfW kennen und beachten“, SSP 9/2019, Seite 22 → Abruf-Nr. 46004374
- Beitrag „Baukindergeld: Gestaltungsüberlegungen rund um die neue Eigenheimzulage“, SSP 10/2018, Seite 18 → 45495795
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 4 | ID 46881782