05.02.2019 · Nachricht · Einkommensteuer
Bayerisches Landespflegegeld: So wird es steuerlich behandelt
| Bayern hat vergangenes Jahr erstmals an Bürger mit Pflegestufe 2 oder mehr ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro ausbezahlt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich jetzt damit befasst, ob und wie Sie das Landespflegegeld in der Steuererkl ärung berücksichtigen müssen (Verfügung vom 24.01.2019 (Az. S 2295.1.1-14/4 St 36). |
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