· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Beim BFH: 65.000 Euro umfassendes Forschungsmittelstipendium ist nicht steuerfrei
von Rechtsanwältin Eva Köstler, Würzburg
| Ein Forschungsmittelstipendium in Höhe von 65.000 Euro im Jahr erfüllt die Anforderungen des § 3 Nr. 44 EStG nicht. Es stellt Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. EStG dar. Das hat das FG München einem Wissenschaftler ins Stammbuch geschrieben. Der wehrt sich. Und hat sich die Revision beim BFH erkämpft. |
Wann sind Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei?
Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um ein Stipendium zur Förderung der Forschung, der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fortbildung (§ 3 Nr. 44 S. 1 EStG).
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