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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Betriebliche Altersversorgung: Wann unterliegen Auszahlungen der Fünftel-Regelung des EStG?

    von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

    | Wann unterliegen Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der günstigen Fünftel-Regelung nach § 34 EStG? Diese Frage erhitzt immer noch die Gemüter und beschäftigt die Gerichte. Die Finanzverwaltung ist sich einig: Bei Kapitalleistungen in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse darf sie angewandt werden, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds nicht. Nicht so eindeutig sehen das die Finanzgerichte und der BFH. SSP verschafft Ihnen deshalb einen Überblick über den Stand der Dinge. |

    Die Voraussetzungen für die Nutzung der Fünftel-Regelung

    Maßgeblich für die Anwendung der Fünftel-Regelung ist, dass im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten sind. Als außerordentliche Einkünfte kommen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht. Somit müssen zwei Merkmale für die Anwendung der Fünftel-Regelung erfüllt sein: Die Kapitalzahlung muss

    • außerordentlich sein und