· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BMF-Update: So wird die Unterstützung von Ukraine-Krieg-Geschädigten steuerlich gefördert
von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld
| Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seitdem sind Millionen Menschen geflüchtet, Städte zerstört und zig Tausende Menschen verwundet oder getötet worden. Das BMF hatte das umfangreiche gesellschaftliche Engagement mit drei Schreiben auch steuerlich gewürdigt. Ergänzend hat das BMF jetzt zu bis dato noch offenen Fragen eine „FAQ-Reihe“ ins Leben gerufen. SSP stellt Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten vor. |
Gesellschaftliches Engagement
In dieser Rubrik geht es vor allem um die steuerliche Behandlung von Spenden (auch bei der Umsatzsteuer).
Berücksichtigung von Spenden bei den Sonderausgaben
Geld- oder Sachspenden, die direkt an eine in der Ukraine ansässige Organisation geleistet werden, sind in Deutschland normalerweise nicht abziehbar, weil die Ukraine nicht der EU angehört. Abzugsfähig sind die Spenden jedoch dann, wenn an eine inländische Organisation geleistet wird, die in der Ukraine tätig ist oder von dort Geflüchteten hilft. Hierbei können im Jahr 2022 auch Spenden an Organisationen berücksichtigt werden, deren Satzungszweck eigentlich ein anderer ist, wenn dies mit einer Spendenbescheinigung bestätigt wird und die Zuwendungsbestätigung den Hinweis „Hilfe für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte“ enthält.
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