· Nachricht · Einkommensteuer
Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten: BMF verlängert steuerliche Maßnahmen
| Mehr als zweieinhalb Jahre dauert der russische Angriffskrieg in der Ukraine nun schon an. Im Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung mittels drei BMF-Schreiben steuerliche Maßnahmen bekannt gegeben, die im Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützen sollen. Diese Maßnahmen hat die Finanzverwaltung aktuell verlängert ‒ und zwar für das gesamte Jahr 2025. |
Konkret hat die Finanzverwaltung folgende BMF-Schreiben verlängert (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 ‒ S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302):
- BMF-Schreiben vom 17.03.2022 (Az. IV C 4 ‒ S 2223/19/10003 :013, Abruf-Nr. 228132)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig