· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaft-steuer: So stellen Sie Ermäßigungsanträge richtig
| Müssen Sie in der Steuererklärung 2018 Gewinne aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie versteuern oder Einkommensteuer für geerbte Gegenstände zahlen, unterliegen Sie einer Doppelbesteuerung. Diese Steuerlast können Sie mindern, indem Sie die Steuersparvorschrift des § 35b EStG nutzen. Erfahren Sie deshalb, wann Sie entsprechende Ermäßigungsanträge bei der Einkommensteuer stellen können und wie Sie die Ermäßigung richtig ermitteln. |
Voraussetzungen für die Anrechnung der Erbschaftsteuer
Sind Sie der Meinung, dass Sie für geerbtes Vermögen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer gezahlt haben, können Sie in der Einkommensteuererklärung einen Antrag auf anteilige Steuerermäßigung nach § 35b EStG stellen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das betreffende Vermögen muss im Rahmen einer Erbschaft auf Sie übergegangen sein (Schenkungen sind nicht begünstigt).
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