· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Entschädigungen für Leitungs-, Nutzungs- und Überspannungsrechte: Wie sind sie zu versteuern?
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
| Im Zuge der Energiewende und des Netzausbaus werden Grundstücke in verschiedener Intensität ganz oder teilweise für Rohre, Leitungen und Anschlüsse in Anspruch genommen. Für die Inanspruchnahme des Grundstücks erhält der Eigentümer eine Entschädigung. Über die Besteuerung dieser Entschädigungen ist in den vergangenen Jahren bereits häufiger vor den Finanzgerichten gestritten worden. SSP hat diese aufbereitet und zeigt, wie Sie mit Entschädigungen steuerlich bestmöglich umgehen. |
Besteuerung hängt von der Art der Entschädigung ab
Im Grundsatz ist zu unterscheiden, ob eine Entschädigung für eine Nutzungsüberlassung des Grundstücks oder eine Eigentumsbelastung gezahlt wird.
Entschädigung wird für Nutzungsüberlassung gezahlt
Erhält der Grundstückseigentümer eine Zahlung als Gegenleistung für die (ggf. langfristige) Überlassung seines Grundstücks(teils) zur Nutzung, liegen
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