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  • · Einkommensteuer

    Freibetrag und Tarifermäßigung bei Betriebsveräußerung: Nur einmalige Nutzung richtig steuern

    Bild: Dee karen - stock.adobe.com

    von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

    | Wenn Sie ein Einzelunternehmen, einen Teilbetrieb, einen Mitunternehmeranteil oder ein neues (künftiges) Einzelunternehmen verkaufen, können Sie von zwei Steuervergünstigungen profitieren: Dem Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG. Beide Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben nutzen. Ergo ist höchste Sorgfalt bei der Inanspruchnahme geboten. Nicht zuletzt, weil es viele Stolperfallen ‒ u. a. bei der Verbescheidung durchs Finanzamt ‒ gibt. SSP hilft Ihnen, diese zu erkennen und zu umgehen. |

    Die möglichen Steuervergünstigungen

    Eine Betriebsaufgabe führt also regelmäßig dazu, dass Ihnen Einkünfte zusammengeballt zufließen. Das würde ‒ wegen der Progression des Einkommensteuertarifs ‒ zu einer hohen Steuerlast führen. Um diese übermäßige Steuerbelastung abzufedern, bietet Ihnen der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten.

    Der 45.000-Euro-Freibetrag in § 16 Abs. 4 EStG

    Den Freibetrag Höhe von 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG) können Sie nutzen, wenn Sie

      

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