· Einkommensteuer
Freibetrag und Tarifermäßigung bei Betriebsveräußerung: Nur einmalige Nutzung richtig steuern

von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
| Wenn Sie ein Einzelunternehmen, einen Teilbetrieb, einen Mitunternehmeranteil oder ein neues (künftiges) Einzelunternehmen verkaufen, können Sie von zwei Steuervergünstigungen profitieren: Dem Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG. Beide Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben nutzen. Ergo ist höchste Sorgfalt bei der Inanspruchnahme geboten. Nicht zuletzt, weil es viele Stolperfallen ‒ u. a. bei der Verbescheidung durchs Finanzamt ‒ gibt. SSP hilft Ihnen, diese zu erkennen und zu umgehen. |
Die möglichen Steuervergünstigungen
Eine Betriebsaufgabe führt also regelmäßig dazu, dass Ihnen Einkünfte zusammengeballt zufließen. Das würde ‒ wegen der Progression des Einkommensteuertarifs ‒ zu einer hohen Steuerlast führen. Um diese übermäßige Steuerbelastung abzufedern, bietet Ihnen der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten.
Der 45.000-Euro-Freibetrag in § 16 Abs. 4 EStG
Den Freibetrag Höhe von 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG) können Sie nutzen, wenn Sie
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