· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Jetzt Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge vorauszahlen und Steuerlast gezielt senken
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Bei der Wahl des besten „Steuersparmodells zum Jahresende“ hätten die Vorauszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung beste Chancen auf den Sprung aufs Treppchen. Erfahren Sie deshalb, wie das Modell funktioniert, wer es nutzen kann und was es im Jahr 2022 und auch den Folgejahren an Steuerersparnissen bringt. |
Steuersparmodell basiert auf Bürgerentlastungsgesetz
Durch das Bürgerentlastungsgesetz gilt grundsätzlich ein Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro. Er reduziert sich für diejenigen Steuerzahler auf 1.900 Euro, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Das sind z. B. Beamte, Rentner oder Arbeitnehmer (§ 10 Abs. 4 EStG).
Der Höchstbetrag gilt pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist daher für jeden Ehegatten der Höchstbetrag zu ermitteln. Beide Beträge werden dann zu einem gemeinsamen Höchstbetrag addiert und mit den insgesamt geleisteten Aufwendungen verglichen. Zahlt ein Ehepaar (Ehemann = Arbeitnehmer und Ehefrau = Gewerbetreibende) bspw. 8.000 Euro an sonstigen Vorsorgeaufwendungen, beträgt der Höchstbetrag 4.700 Euro (1.900 + 2.800 Euro). Von den 8.000 Euro lassen sich folglich nur 4.700 Euro als Sonderausgaben absetzen.
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