· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ‒ ab 2024 sind sie so lukrativ wie nie zuvor
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver. So steigt der steuerliche Freibetrag von 1.440 Euro auf 2.000 Euro und auch die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung wurde erheblich modifiziert und verbessert. Ab 2024 können damit wesentlich mehr Arbeitgeber in den Genuss der Begünstigungen kommen. SSP beleuchtet die Neuerungen und zeigt, wie sich Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auswirken. |
Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärkt Bindung zum Betrieb
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind ein gutes Instrument, um Mitarbeiter stärker an den Arbeitgeber zu binden. Sie führen dazu, dass dem Mitarbeiter fortan ein kleiner Teil des Unternehmens gehört und dieser damit ein höheres Eigeninteresse an einer positiven Entwicklung des Unternehmens hat.
Natürlich kann ein Mitarbeiter bei börsennotierten Arbeitgebern auch selbst aktiv werden und Anteile am Arbeitgeber erwerben. Das tun in der Praxis aber die wenigsten Arbeitnehmer. Die breite Menge der Beschäftigten erreicht der Arbeitgeber vielmehr dadurch, dass er aktiv Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ausgibt und z. B. kostenlos oder verbilligt Aktien an die Mitarbeiter verteilt.
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