· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen: BMF legt Spielregeln ab 2024 fest
| Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ hatte der Gesetzgeber Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver gemacht. Seither beträgt der steuerliche Freibetrag nicht mehr 1.440 Euro sondern 2.000 Euro und auch die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung wurde erheblich verbessert. Jetzt hat das BMF in einem 20-seitigen Schreiben die Anwendungsregeln konkretisiert. |
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 2024
Der Gesetzgeber will fördern, dass sich Arbeitnehmer am Unternehmen ihres Arbeitgebers beteiligen. Deshalb hat er
- den Vorteil eines Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber steuerfrei gestellt, soweit dieser Vorteil insgesamt 2.000 Euro nicht übersteigt (Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG). Dafür muss
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