· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen: Wie sind Entgelte zu versteuern?
| Müssen Sie Entgelte, die Sie aus der Überlassung von Grundstücken zum Zwecke des Ausgleichs von Eingriffen in die Natur erhalten, sofort bei Zufluss versteuern oder können Sie sie auf eine bestimmte Laufzeit verteilen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Schleswig-Holstein ist der Ansicht, dass an einer Sofortversteuerung kein Weg vorbeigeht, wenn die Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre ausgeschlossen ist und weitere Anhaltspunkte für eine Befristung nicht vorliegen. |
Landwirt stellt Flächen zur Verfügung
Im konkreten Fall hatte ein Landwirt landwirtschaftliche Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und zur Generierung sogenannter Ökopunkte zur Verfügung gestellt und dafür eine Nutzungsentschädigung erhalten. Das Finanzamt ordnete diese den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu und bezog sich dabei auf ein BFH-Urteil (vom 20.07.2018, Az. IX R 3/18, Abruf-Nr. 205984). Die beantragte Verteilung der Entschädigung auf 20 Jahre verweigerte das Amt. Dagegen klagte der Landwirt.
FG Schleswig-Holstein versagt Verteilung des Entgelts auf 20 Jahre
Das FG schmetterte die Klage ab. Es entscheid, dass der Landwirt die Zahlung komplett im Zuflussjahr versteuern musste ‒ und begründete das u. a. wie folgt (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.11.2022, Az. 2 K 217/21, Abruf-Nr. 234566):
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