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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Pflegegelder für intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen

    | Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. v. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG. Das hat der BFH bei einer staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherin entschieden und damit ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt. |

     

    Wichtig | Zu dem Thema gibt es mehr Rechtsprechung als das aktuelle BFH-Urteil (vom 30.11.2022, Az. VIII R 13/19, Abruf-Nr. 233805). Die Sache ist komplex und vielschichtig, wie die unten aufgeführte SSP-Berichterstattung zeigt, die wir Betroffenen gern zur Lektüre empfehlen.

     

    WeitERFÜHRENDE hINWEISE

    • Beitrag „Honorar für Pflegeeltern: Auch Umweg über Träger begünstigt?“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47461086
    Quelle: ID 49209308