· Nachricht · Einkommensteuer
Pflegegelder für intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen
| Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. v. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG. Das hat der BFH bei einer staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherin entschieden und damit ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt. |
Wichtig | Zu dem Thema gibt es mehr Rechtsprechung als das aktuelle BFH-Urteil (vom 30.11.2022, Az. VIII R 13/19, Abruf-Nr. 233805). Die Sache ist komplex und vielschichtig, wie die unten aufgeführte SSP-Berichterstattung zeigt, die wir Betroffenen gern zur Lektüre empfehlen.
WeitERFÜHRENDE hINWEISE
- Beitrag „Betreuung verhaltensauffälliger Kinder: Pflegegeld ist steuerfrei“, SSP 12/2020, Seite 10 → Abruf-Nr. 46946263
- Beitrag „Honorar für Pflegeeltern: Auch Umweg über Träger begünstigt?“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47461086
Quelle: ID 49209308