· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Vollzeitpflege nach SGB VIII ‒ So müssen Pflegekräfte ihre Einnahmen versteuern (Teil 1)
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wer Personen pflegt oder betreut, kann die entsprechenden Zahlungen steuerfrei vereinnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt vor allem für die „Vollzeitpflege“ und deren gängige Betreuungsformen nach SGB VIIl, die das BMF in einem aktuellen Schreiben einkommensteuerlich einordnet. SSP stellt Ihnen nachfolgend das Schreiben vor und zeigt, wo sich in der Vollzeitpflege steuerfreie Einnahmen generieren lassen. In SSP 11/2021 erfahren Sie dann alles zur Besteuerung der Tagesmütter. |
BMF unterscheidet vier Betreuungsformen
Wie immer im Steuerrecht gibt es keine allgemein gültige Aussage, die für sämtliche Betreuungsformen gilt. Bei der steuerlichen Einordnung unterscheidet das BMF (Schreiben vom 31.08.2021, Az. IV C 3 ‒ S 2342/20/10001 :003, Abruf-Nr. 224434) vielmehr zwischen der
- 1. Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
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