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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Projekt „Wohnen für Hilfe“: Steuerrechtliche Bewertung der Bundesregierung überzeugt nicht

    | „Wohnen für Hilfe“ ist ein bundesweit praktiziertes Programm von Wohnpartnerschaften, bei denen Studenten oder Azubi kostenlos ein Zimmer im Haus oder in der Wohnung von älteren Menschen, Pflegebedürftigen oder Familien bewohnen und im Ausgleich dafür im Alltag mithelfen. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage“ der FDP jetzt eine „angemessene steuerrechtliche Bewertung“ solcher „Wohnpaare“ vorgenommen. Diese ist aus steuersystematischer Sicht leider mehr als fragwürdig und hilft den Beteiligten kaum weiter. |

    Bundesregierung unterscheidet drei Modelle

    Die Bundesregierung unterscheidet beim Wohnen für Hilfe grundsätzlich drei Modelle (Drucksache 19/10486 vom 27.05.2019, Abruf-Nr. 209340).

     

    • Modell I: Wohnraumnehmender hilft dem -geber im Alltag (z. B. Einkaufen, Kochen, Haushaltshilfe, Begleitdienste, Gartenpflege, Kinderbetreuung).