· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Rasant steigende Sprit- und Energiekosten: Wo kann man sie steuermindernd geltend machen?
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Nicht nur die Spritpreise an den Tankstellen steigen unaufhaltsam. Auch für einen neuen Strom- oder Gasvertrag müssen Sie erheblich tiefer als vergangenes Jahr in die Tasche greifen. Berechtigterweise stellt sich daher die Frage, ob Sie diese Zusatzkosten steuerlich geltend machen können. SSP zeigt Ihnen, wo und wie das geht. |
Der steuerliche Abzug von Energiekosten
Der steuerliche Abzug von Kosten für einen Strom- oder Gasvertrag ist eigentlich ganz einfach. Immer wenn Sie die Kosten des Raumes, für den die Energiekosten anfallen, steuerlich geltend machen können, können Sie auch die damit in Zusammenhang stehenden Energiekosten geltend machen.
Vermietete Immobilien
Vermieten Sie eine Immobilie, zahlt der Mieter insbesondere die Stromkosten typischerweise direkt an den Stromlieferanten. In diesem Fall sind Sie mit den erhöhten Kosten nicht belastet, und es ergeben sich keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Es kann aber auch sein, dass der Mieter an Sie als Vermieter zunächst Abschläge für den voraussichtlichen Verbrauch von Strom und vor allem Gas bezahlt und Sie den Belieferungsvertrag abgeschlossen haben. In dem Fall rechnen Sie im nächsten Jahr über eine Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Mieter über den tatsächlichen Verbrauch ab. Sie erhalten von diesem also die tatsächlich angefallenen Energiekosten bezahlt ‒ inkl. Preissteigerungen.
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