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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Splittingtarif: Weiterer Etappensieg für Lebenspartnerschaft

    | Das FG Köln hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einem weiteren Etappensieg in punkto Gewährung des Splittingtarifs verholfen. |

     

    Im Urteilsfall klagten die gleichgeschlechtlichen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Eintragung der Steuerklassenkombination IV/IV auf ihrer Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt lehnte ab, das FG Köln stimmte zu (Beschluss vom 7.12.2011, Az. 4 V 2831/11; Abruf-Nr. 120065).

     

    PRAXISHINWEIS | Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten gemeinsam eine Steuererklärung einreichen und bei „Zusammenveranlagung“ ein Kreuzchen setzen. Lehnt das Finanzamt diese ab, wahren sich Betroffene mit einem Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf zwei Musterprozesse vor dem BVerfG (Az. 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07) ihre Chancen auf Zusammenveranlagung.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 2 | ID 31103190