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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Sportförderung: Sind Zahlungen an Profisportler steuerpflichtig?

    | Bekommt ein Berufssportler, der aus Sponsorenverträgen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, zusätzlich noch Leistungen der Sportförderung, sind diese den gewerblichen Betriebseinnahmen hinzuzurechnen. Sie sind keine wiederkehrenden Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG . Diese Auffassung vertritt das FG Thüringen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |

     

    Nach Ansicht des FG hat der Sportler die Sponsorings nur wegen seiner sportlichen Leistungen akquirieren können. Für die war aber die Sportförderung elementar gewesen. Folglich habe ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der gewerblichen Tätigkeit und der Sportförderung bestanden (FG Thüringen, Urteil vom 20.03.2019, Az. 3 K 273/17, Abruf-Nr. 211669).

     

    PRAXISTIPP | Der Sportler hat Revision beim BFH eingelegt. Sie trägt das Az. X R 19/19. Man darf gespannt sein, ob der BFH in seiner Entscheidung auch dazu Stellung nehmen wird, was gilt, wenn ein Sportler nur Sporthilfe bezieht und keine (nennenswerten) Einkünfte aus dem Sponsoring hat.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 6 | ID 46184284