· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Streik bei Bahn und Lufthansa wirkt sich auch steuerlich aus
| Die Streiks bei der Bahn und bei der Lufthansa nerven nicht nur Millionen Berufspendler und Reisende, sie bergen auch steuerliche Besonderheiten. Erfahren Sie, wie Streikgelder steuerlich behandelt werden und wie sich Erstattungen der Bahn oder der Lufthansa auf den Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug bei den Reisekosten auswirken. |
Streikgelder sind komplett steuerbefreit
Streikgelder, die die Gewerkschaften an die streikenden Mitarbeiter von Bahn und Lufthansa als Ausgleich für den streikbedingten Lohnausfall zahlen, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Es liegt kein Arbeitslohn vor, weil das Streikgeld keine Gegenleistung für Dienste im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt (BFH, Urteil vom 24.10.1990, Az. X R 161/88; Abruf-Nr. 95101).
PRAXISHINWEIS | Die streikenden Mitarbeiter der Bahn und der Lufthansa genießen ein weiteres Steuerprivileg. Solche Streikgelder werden nicht einmal über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG besteuert. |
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