· Fachbeitrag · Einkommensteuer
„Tiny House“: Ein Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und Steuerpflichten
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wohnen im „Tiny House“. Das ist Sehnsucht oder Ausweg für viele, die auf der Suche sind nach dem einfacheren Leben und einem bezahlbaren Eigenheim. Doch was sind die steuerlichen Folgen, wenn ein „Tiny House“ selbst genutzt, vermietet oder verkauft wird? SSP klärt auf und erläutert Ihnen die wesentlichen steuerlichen Aspekte. |
Was ist ein „Tiny House“?
Im hiesigen Sprachgebrauch wird unter „Tiny House“ ein kleines Haus auf Rädern verstanden („Tiny House on Wheels“). Diese mobilen Häuser sollen Wohnen oder Arbeiten auf einem überschaubaren Raum ermöglichen und sind von den stationären „Mikro-, Mini- oder Kleinhäusern“ abzugrenzen. Oft sind Tiny Häuser nur wenige qm groß und lassen sich mit einem gewöhnlichen Pkw bewegen ‒ jederzeit.
Sie sind häufig auf einem Trailer aufgebaut und umfassen deshalb typischerweise nicht mehr als 15 bis 20 qm Wohnfläche. Ausgestattet sind die Objekte regelmäßig wie vollwertige Häuser. Sie verfügen über alle gewöhnlichen Einrichtungen wie Küche, Bad, Schlaf- und Wohnbereich als auch über Versorgungseinrichtungen bzw. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser. Auch eine Heizung für die Wintermonate ist integriert (oft strombasiert ‒ Infrarot).
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