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Ukraine-Krieg: Diese Unterstützungen sind steuerbegünstigt
| Viele Wochen dauert der Krieg in der Ukraine nun schon an. Die Hilfsbereitschaft ist immens. Was Unternehmen samt Belegschaft steuerbegünstigt tun können, hat das BMF mit Schreiben vom 17.03.2022 zusammengefasst. Das achtseitige Schreiben befasst sich u. a. mit folgenden Stichworten und Anwendungsregeln: „Spenden“, „Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen“ oder „Arbeitslohnspenden“ (BMF, Schreiben vom 17.03.2022, Az. IV C 4 ‒ S 2223/19/10003 :013, Abruf-Nr. 228132 ). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 3 | ID 48111742