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  • · Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung

    § 3 Nr. 72 S. 1 EStG: Ab 2025 gelten neue Spielregeln ‒ aber nicht für alle Anlagenbetreiber

    | Eigentlich sollte man meinen, dass aus dem Thema „Besteuerung von PV-Anlagen“ die Luft raus ist. Denn bereits zum 01.01.2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung eingeführt, die für die meisten Anlagen gilt. Doch diese ist nicht nur kompliziert, sondern es bestehen auch Unklarheiten bei der gewählten Formulierung. Deswegen hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 243440 ) nachgebessert. Die Folge: Für nach dem 31.12.2024 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte PV-Anlagen gelten neue Regeln. |

    Die bisher in § 3 Nr. 72 EStG verankerte Steuerbefreiung

    Seit dem 01.01.2022 sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in

    • a) Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kWp und