· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Werbung mit dem privatem Pkw: So können Einnahmen steuerfrei bleiben
von StB Dipl.-Finw. Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Manche Autobesitzer sind ‒ mit Blick auf den finanziellen Anreiz ‒ bereit, mit ihrem Pkw für Dritte Werbung zu betreiben. Dies kann in Form von Beschriftungen, Aufklebern oder auch nur von Kennzeichenhaltern mit Werbeaufdruck erfolgen. Erfahren Sie, ob und wie Sie entsprechende Werbeeinnahmen versteuern müssen. |
Werbung für Dritte
Die entgeltliche Überlassung von Flächen bzw. Teilen eines Pkw für Werbezwecke wird steuerlich als Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG angesehen. Nur soweit derartige Leistungen nicht den sechs steuerlichen Einkunftsarten im Sinne der §§ 13 ‒ 21 EStG (Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, Vermietung und Verpachtung) zuzurechnen sind, gilt für diese eine steuerliche Freigrenze. Die Einkünfte sind dann nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen.
|
Ein Gewerbetreibender (Fenstermonteur) nutzt seine vier Betriebsfahrzeuge auch für Werbezwecke. Auf den Seitentüren und der Hecktür steht der Schriftzug seiner eigenen Firma sowie auch ‒ hervorgehoben ‒ der Produktname der von ihm eingebauten Fenster. Vom Fensterhersteller erhält er dafür 600 Euro im Jahr. Dies Vergütung ist aufgrund des Zusammenhangs mit der gewerblichen Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) anzusehen.
Ein Student hat zur Aufbesserung der Haushaltskasse mit einem Dienstleister einen Werbevertrag geschlossen. Er bewirbt mit zwei großen Aufklebern auf seinem Auto eine Fitness-Kette. Dabei verpflichtet er sich, das Auto an mindestens vier Tagen in der Woche im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Die Vergütung beträgt 20 Euro im Monat. Folge: Die Vergütung in Höhe von 240 Euro im Jahr basiert auf einer sonstigen Leistung i. S. v. § 22 EStG. Sie ist nicht einkommensteuerpflichtig, weil sie weniger als 256 Euro beträgt. Würde der Student 25 Euro erhalten (= 300 Euro/Jahr) wäre er voll als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig