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  • · Nachricht · Einkommensteuererklärung 2017

    Belege nur vorhalten oder doch gleich mit einreichen?

    | Wenn Sie die Einkommensteuererklärung 2017 abgeben, müssen Sie keine Belege mehr beifügen. Es gilt lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Die Landesfinanzdirektion Thüringen rät in bestimmten Fällen trotzdem dazu, auch 2017 Belege abzugeben. |

     

    Je bedeutender ein Sachverhalt ist, umso sinnvoller ist es für die Behörde, den Beleg sofort zusammen mit der Steuererklärung einzureichen ‒ weil man so vorprogrammierte Rückfragen des Finanzamts vermeidet (Schreiben vom 27.04.2018, Abruf-Nr. 201137). „Bedeutend“ ist ein Sachverhalt wenn er

    • neu bzw. erstmalig ist,