· Fachbeitrag · Einkommensteuer/Lohnsteuer
Entlastungsbetrag: So profitieren Alleinerziehende vom auf 4.008 Euro erhöhten Freibetrag
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Corona-Krise hat insbesondere Alleinerziehende vor große Herausforderungen gestellt. Kinderbetreuung und Beruf unter einen Hut zu bringen, war noch schwieriger als in „normalen“ Zeiten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Alleinerziehende hier besonderes geleistet haben bzw. leisten und den Entlastungsbetrag auf 4.008 Euro erhöht. SSP zeigt Ihnen, wie Sie diesen Freibetrag optimal ausschöpfen. |
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in § 24b EStG geregelt. Er ist ein Freibetrag, der die Summe der Einkünfte direkt mindert. Der Freibetrag ist an vier Voraussetzungen gebunden (§ 24b Abs. 1 und 3 EStG):
- 1. Sie müssen „alleinstehend“ sein.
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