· Fachbeitrag · Einkommensteuer/Umsatzsteuer
Solaranlage ohne Anschaffungskosten mieten: Darauf sollten Mieter steuerlich achten
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Die Energiepreise bleiben hoch. Wer sich unabhängiger machen will, investiert in seine eigene Solaranlage. Weil auch deren Erstellungskosten gestiegen sind, schießen Miet-Angebote wie Pilze aus dem Boden. In dem Fall errichtet, betreibt und wartet der Vermieter (oder Leasinggeber) die Anlage. Es existieren Angebote, entsprechende Anlagen ab 77 Euro pro Monat bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren zu mieten und anschließend für nur 1 Euro zu kaufen. Erfahren Sie, welche steuerlichen Besonderheiten gemietete oder geleaste Fotovoltaikanlage mit sich bringen. |
Stromerzeugung mit geleaster Anlage ist Gewerbebetrieb
Auch wenn Sie die Fotovoltaikanlage nur geleast haben, sind Sie als Unternehmer anzusehen und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einspeisevergütungen führen zu Betriebseinnahmen. Verbrauchen Sie den Strom für private Zwecke müssen Sie das ‒ wie beim Direkterwerb einer Fotovoltaikanlage ‒ als gewinnerhöhende Entnahme erfassen.
Wichtig | Die Finanzverwaltung akzeptiert zur Wertbestimmung des privat verbrauchten Stroms neben der Ermittlung der Herstellungskosten pro Stromeinheit in der Regel auch, dass Sie Entnahmen pauschal mit 0,20 Euro pro kWh versteuern.
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