· Fachbeitrag · Energiepreispauschale
Die 300-Euro-Energiepreispauschale: Wer sie bekommt und wie sie sich steuerlich auswirkt
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Am 20.05.2022 hat der Bundesrat diversen Gesetzesänderungen mit steuerlichen Auswirkungen zugestimmt. Darunter befindet sich auch der Energiepreispauschale, die die enormen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern soll. Sie ist in den §§ 112 bis 122 EStG verankert, beträgt einmalig für jede anspruchsberechtigte Person 300 Euro und wird für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt. SSP liefert die Details. |
Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben gemäß § 113 EStG zunächst alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 1 Abs. 1 EStG. Personen- und Kapitalgesellschaften profitieren damit nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Personen im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten erzielen:
- 1. § 13 EStG ‒ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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