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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Kleine Fotovoltaikanlagen und BHKW: Das neue BMF-Schreiben zur „Liebhaberei“

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Mit Schreiben vom 02.06.2021 hatte das BMF Betreibern von kleineren PV-Anlagen und BHKW ein einzigartiges und unbürokratisches Wahlrecht zur „Liebhaberei“ eingeräumt ( SSP 7/2021, Seite 21 ). Doch scheinbar war das Schreiben nicht gut genug. Es ist am 29.10.2021 durch ein neues (umfangreicheres) Schreiben ersetzt worden. SSP stellt Ihnen das neue Schreiben vor und erläutert, in welchen Fällen, bis wann und mit welchen Folgen ein Antrag auf Liebhaberei gestellt werden kann. |

    BMF vereinfacht Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht

    In der Praxis kommt es bei kleinen Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) oft zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das ist meist der Fall, wenn Sie in den ersten Jahren höhere Verluste geltend machen.

     

    Fiskus will Streit und Bürokratismus vermeiden

    Diesen Streit möchte das Finanzamt ab sofort vermeiden. Damit Sie künftig keine aufwändige Ergebnisprognosen mehr erstellen müssen, wird auf schriftlichen Antrag bei kleineren Anlagen ohne weitere Prüfung und in allen offenen Veranlagungszeiträumen unterstellt, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Es liegt damit eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor (BMF, Schreiben vom 29.10.2021, Az. IV C 6 ‒ S 2240/19/10006 :006, Abruf-Nr. 225592).