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  • 20.04.2017 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    BFH gibt vor: Erben müssen für geerbten Pflichtteilsanspruch Erbschaftsteuer zahlen

    | Erben Sie, rechnet das Finanzamt sämtliche Vermögenswerte des Verstorbenen zusammen, zieht davon Ihren Freibetrag ab und setzt auf die übersteigenden Vermögenswerte Erbschaftsteuer fest. In diese Vermögenswerte muss nach Ansicht des BFH auch ein Pflichtteilsanspruch einbezogen werden. SSP erläutert die Folgen für die Erben. |