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  • 29.02.2024 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    BFH-Urteil warnt vor steuerlich ungünstigem Berliner Testament

    | 50 Prozent aller Ehepaare nutzen ein Berliner Testament mit Jastrowscher Klausel. Dieses testamentarische Konstrukt setzt den überlebenden Ehegatten zunächst zum Alleinerben ein und lässt etwaige Kinder erst nach dessen Tod zum Zuge kommen. Das hat steuerliche Tücken. In dem Fall kann der überlebende Ehegatte als Erbe seines Ehegatten die Vermächtnisschuld nämlich nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das hat der BFH klargestellt. |