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  • 19.12.2017 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Einkommensteuervorauszahlung gilt als Nachlassverbindlichkeit

    | Reichen Sie als Erbe eine Erbschaftsteuererklärung ein, kann es passieren, dass das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen, die Sie im Todesjahr für den Verstorbenen geleistet haben, nicht als Nachlassverbindlichkeit anerkennt. Hier lohnt sich Gegenwehr. Sie haben nämlich seit kurzem das FG Münster auf Ihrer Seite. |