· Fachbeitrag · Steuererklärung
Bis dass der Tod uns scheidet ‒ Das sollten Erben zu den Steuerpflichten Verstorbener wissen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Während mit dem Tod das Leben endet, laufen die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen weiter. Diese hat allerdings nun der Erbe zu erfüllen. So steht es beispielsweise auf der Tagesordnung, dass für den Verstorbenen noch bis einschließlich des Todesjahres Steuererklärungen abgegeben werden können bzw. müssen. SSP zeigt, worauf in einkommensteuerlicher Sicht zu achten ist. |
Steuerliche Pflichten gehen auf den Erben über
Haben Sie als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 Abs. 1 BGB) ein Erbe übernommen, umfasst dieses nicht nur das zum Todeszeitpunkt materiell vorhandene Vermögen. Ihre steuerlichen Pflichten beschränken sich auch nicht nur auf eine abzugebende Erbschaftsteuererklärung. Vielmehr gehen auch sämtliche übrigen steuerlichen Rechte und Pflichten wie auch Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Verstorbenen auf Sie über (§ 45 AO).
Sie müssen damit unter anderem
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