02.05.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Erblasserin zieht von Wohnung in Pflegeheim: Wann erfüllt der Erbe § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG?
| Muss ein pflegebedürftiger und hochbetagter Erblasser in ein Pflegeheim umziehen und zur Finanzierung seine bisher selbstgenutzte Wohnung ohne die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung vermieten, muss das der Befreiungsnorm in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nicht entgehenstehen. Diese erbenfreundliche Entscheidung hat das FG München getroffen. |
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