· Fachbeitrag · Fahrtkosten
Mobilitätsprämie für Geringverdiener ab 2022: So wirkt sich die höhere Entfernungspauschale aus
| Seit dem Jahr 2021 gilt die neu eingeführte Mobilitätsprämie. Durch sie können auch Geringverdiener eine Steuererstattung erwarten, wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und sie zu ihrem Arbeitgeber eine Entfernung von mindestens 21 Kilometern zurücklegen. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro wirkt zwar tendenziell „prämienmindernd“. Das wird aber überkompensiert durch die ab dem 21. Kilometer von 0,35 auf 0,38 Euro erhöhte Entfernungspauschale und den um 363 Euro erhöhten Grundfreibetrag. |
Die Eckdaten der Mobilitätsprämie
Die Mobilitätsprämie ist in den §§ 101 bis 109 EStG verankert. Es gibt drei wesentliche Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie:
- 1. Die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt mindestens 21 Kilometer.
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