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  • · Nachricht · Familienbesteuerung

    Anhörung im Bundestag: Das sagen Experten zur Union-Initiative zur steuerlichen Entlastungen für Familien

    | Die CDU/CSU will „Familien steuerlich stärken“. Das hat sie in einem gleichnamigen Antrag festgehalten, der am 23.09. im Bundestag Thema einer öffentlichen Anhörung gewesen ist. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |

     

    Die fünf Forderungen

    • 1. Es soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.
    • 2. Künftig soll es einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben; der Pflegepauschbetrag soll steigen.
    • 3. Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen.
    • 4. Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung sollen auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausgedehnt werden.
    • 5. Der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum soll um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden; die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind soll wieder eingeführt werden.

     

    Aus den Stellungnahmen der Verbände

    „Heute im Bundestag“ hat die Stellungnahmen der angehörten Interessensverbände veröffentlicht (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1020322):

     

    • Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familien (ZFF) warnte u. a. davor, dass Steuererleichterungen und Steuerfreibeträge primär hohen Einkommen zugute kämen. Von steuerlichen Abzugsbeträgen könnten zwar auch mittlere Einkommen profitieren, aber nicht solche mit niedrigen, es sei denn, es gebe „echte Steuergutschriften, also Auszahlungsmöglichkeiten bei einer Steuerlast von Null“.

     

    • Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte ähnlich wie das ZFF davor, dass steuerliche Förderungen, wie sie die Unionsfraktion vorschlägt, vor allem Gutverdienern zugute kämen. Dies gelte auch mit Blick auf sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, die die Unionsfraktion in ein System für „familiennahe Dienstleistungen“ überführen will.

     

    • Auch Iris Emmelmann von Deutschen Familienverband, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sagte, dass sie zum Vorschlag der familiennahen Dienstleistungen „noch etwas mehr wissen“ möchte. Anders als das ZFF und der DGB unterstützte sie jedoch die Forderung der Union nach höheren Steuerfreibeträgen. „Wir finden den Antrag wichtig, weil er endlich wieder Schwung bringt in die Diskussion über die steuerliche Entlastung von Familien“, sagte sie. Weitere Schritte seien nötig.

     

    • Miriam Hoheisel vom Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) bewertete positiv, dass der Unionsantrag „eine soziale Komponente“ enthalte, nämlich die Umwandlung von Steuerfreibeträgen in Steuerabzugsbeträge für Ausgaben wie die Kinderbetreuung. Auch Hoheisel wies wie das ZFF darauf hin, dass Bezieher niedriger Einkommen nur dann von Steuergutschriften profitierten, wenn die Finanzämter auch negative Steuerschulden infolge der Abzugsbeträge auszahlten. Sie plädierte für eine Kindergrundsicherung.

     

    • Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lobte, dass die CDU/CSU ihre Vorschläge unter Finanzierungsvorbehalt gestellt habe. Er verwies wiederholt auf Arbeiten der „Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer“. Diese habe empfohlen, den jetzigen § 35a EStG gänzlich abzuschaffen, der den Abzug von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen von der zu entrichtenden Einkommensteuer ermöglicht. „Trotzdem ist Punkt 1 des Antrags sinnvoll“, sagte Kambeck mit Blick auf den Unionsvorschlag eines steuerlichen Abzugsbetrags von familiennahen Dienstleistungen. Dazu heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme: „Allerdings: Der Begriff der ‚Familiennähe‘ muss zunächst genauer definiert werden, um klarzustellen, welche außerhäuslichen oder auch personenbezogenen Dienstleistungen erfasst werden sollen.“
    Quelle: ID 50174155